Fifa – Opfer psychologischer Kriegsführung?

Featured imageKurz nach den von der US-Justiz initiierten und von der USA zudienenden Schweizer Bundesanwaltschaft ausgeführten Verhaftungen, die von den eingespannten Medien als «Fifa-Korruptionsskandal» aufgebauscht wurde, versuchte der Bundesrat, einen Coup zu landen mit der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Einmal mehr zeigt er damit seine freiheitsfeindliche Fratze.

Die beiden US-Reporter Michael Schmidt und Sam Borden von der New York Times standen mitsamt einem Fotografen bereit, als die Zürcher Kantonspolizei letzte Woche sieben amerikanische Fussballfunktionäre in einem Zürcher Luxushotel verhaftete. Wie die beiden Journalisten das wissen konnten? Alex Baur schrieb dazu in der aktuellen «Weltwoche»:

«Jeder Journalist weiss, wie solche Quellenwunder funktionieren. Mit journalistischer Leistung hat das wenig zu tun, sehr wohl aber mit Gegenleistung: Der Reporter lässt sich in eine Kampagne einbetten und bekommt den Scoop, dafür stellt er keine dummen Fragen.»

Sie halten das für ein Hirngespinst, eine Verschwörungstheorie? Nun, dass sich viele Journalisten von Regierungsinteressen einspannen lassen, ist ein offenes Geheimnis. So gab etwa der ehemalige FAZ-Journalist Udo Ulfkotte in seinem Buch «Gekaufte Journalisten» offen zu:

«Die FAZ ermunterte mich ausdrücklich dazu, den Kontakt zu westlichen Geheimdiensten zu verstärken und freute sich, wenn ich die mitunter von dort zumindest in Stichworten vorformulierten Berichte mit meinem Namen versah. … Ich wusste damals noch nicht, wie verächtlich Geheimdienste über Journalisten sprechen. ‚Man kann einen Journalisten billiger haben als eine gute Hure, für einige Hundert Dollar im Monat.‘ Mit diesen Worten zitierte der Redakteur Philip Graham von der Washington Post einen CIA-Agenten über die Bereitschaft und den Preis jener Journalisten, die gewillt waren, für die CIA Propagandaberichte in Artikeln zu verbreiten. Natürlich mit Rückendeckung der Arbeitgeber, die das alles wussten und unterstützten.»

Es ist also schwer davon auszugehen, dass die beiden Journalisten, die über den vermeintlichen «Korruptionsskandal» berichteten, selbst korrupt sind, ihre Stellung missbraucht haben und sich für fremde Interessen haben einspannen lassen. Und die Bundesanwaltschaft und der Bundesrat liessen dies offenen Auges zu.

Geopolitische Interessen der USA

Die Frage, die sich stellt, ist: Wer hat ein Interesse daran, die Fussball-Funktionäre zwei Tage vor der anstehenden Neuwahl des Fifa-Präsidenten zu brandmarken und daraus einen «Fall Fifa» zu machen? Alle, die in grösseren Zusammenhängen denken, kommen früher oder später um den Verdacht, dass die Interessen der USA hier eine wesentliche Rolle gespielt haben könnten, nicht herum. Obwohl die Anklage der New Yorker Staatsanwaltschaft mit der Fifa und mit Sepp Blatter nur am Rande etwas zu tun hat – bis heute liegen keine Beweise vor, dass Blatter korrupt war oder Korruption duldete –, wurde die Geschichte medial so aufgebauscht und gelenkt, dass der Weltfussballverband und die Wiederwahl des Präsidenten ins Zentrum der öffentlichen Debatte rückten. Warum eigentlich? Cui bono?

Aus welchen Gründen interessieren sich die American Football- und Baseball-verrückten Amerikaner urplötzlich so brennend für Fussball? Blatter war den amerikanischen Kriegstreibern, die keine Gelegenheit auslassen, um im Konflikt mit Russland mit den Säbeln zu rasseln, wohl zu eigenwillig – und symbolisierte dadurch mit seiner Person die typisch schweizerischen Werte wie Neutralität und Unabhängigkeit. Keine Distanzierung von Putin, keine Parteinahme Haltung – Blatter liess sich nicht einseitig von Interessen einspannen.

Auch kam es für ihn nicht in Frage, Russland die 2018 stattfindende Fussballweltmeisterschaft wieder zu entziehen, wie es das die amerikanischen Kriegstreiber wohl gerne gehabt hätten. Russlands Präsident Putin sagte denn auch, man wolle den abtretenden Fifa-Chef Sepp Blatter dazu «zwingen, Russland die Weltmeisterschaft 2018 wieder zu entziehen».

Dies im Wissen darum, welche Symbolkraft die Austragung einer WM hat und welche Sympathien diese dem Gastgeberland einbringen könnte, was Sanktionen und kriegerische Akte gegen Russland in Zukunft in der Öffentlichkeit als weniger legitim erscheinen liesse. Und selbst die USA wissen mittlerweile: Ohne die Errichtung eines Schurkenstaat-Images lassen sich Boykotte und Kriegshandlungen nur schwer durchsetzen, da so die öffentliche Legitimation dafür fehlt und die Leute den Staatslenkern die Gefolgschaft verweigern. Alles deutet im Moment also darauf hin, dass die Fifa Opfer der psychologischen Kriegsführung der USA wurde.

Lex Fifa

Der Kreuzzug gegen die Fifa und Sepp Blatter dient primär amerikanischen Interessen. Jedoch wollte auch der Bundesrat die Gunst der Stunde nutzen, um einen weiteren Angriff gegen die Schweizer Bevölkerung zu lancieren und den staatlichen Einflussbereich auszuweiten. In der Woche nach den Verhaftungen der Fussballfunktionäre in Zürich debattierte der Ständerat über die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Der Zeitpunkt hätte nicht besser sein können aus Sicht von jenen, die den Überwachungsstaat weiter ausbauen und das Menschenrecht auf Eigentumsschutz stärker einschränken wollen.

Der Bundesrat schlug vor, jede Form der privaten Korruption neu von Amtes wegen zu verfolgen, da heute die Bestechung von Privatpersonen nur dann strafbar ist, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Fehlt eine Konkurrenzsituation, ist Korruption im privaten Sektor nicht strafbar. Der Ständerat entschied sich zwar gegen den Willen des Bundesrats mit 23 zu 22 Stimmen knapp dafür, dass Privatbestechung nur verfolgt werde, wenn öffentliches Interesse tangiert sei. Niemand stellte allerdings die Frage, was private Korruption beinhalte und warum diese überhaupt verfolgt werden müsse.

Art. 26 Abs. 1 der Schweizer Bundesverfassung garantiert den Eigentumsschutz. Jeder darf mit seinem rechtlich einwandfrei erlangten Eigentum tun und lassen, was er will, solange er damit nicht die Freiheiten anderer einschränkt. Den Staat darf es grundsätzlich nichts angehen, was Private mit ihrem Vermögen tun oder lassen, selbst wenn dies Bestechungsversuche beinhaltet. So sonderbar dies auf den ersten Blick klingen mag: Bestechung unter Privaten darf nicht Grundlage neuer staatlicher Zwangseingriffe werden, da diese mehr Schaden anrichten als nützen.

Private Korruption – ein Problem?

Angenommen, jemand möchte beispielsweise einen Angestellten eines Bäckers bestechen, damit dieser für den Betrieb einen bestimmten Ofen kauft – um beim Beispiel zu bleiben, das Pirmin Bischof (CVP) im Ständerat gebraucht hatte. Das heisst, der Ofenverkäufer verspricht dem mit der Entscheidungskompetenz betrauten Bäcker irgendwelche Vorteile, sollte dieser sich für seinen Ofen entscheiden – beispielsweise, dass er ihn einmal zum Nachtessen einlade, Geldzahlungen auf sein persönliches Konto überweise etc.

Nehmen wir einmal an, der Bäcker hat damit nun per Zufall gerade jenen Ofen erworben, der den Bedürfnissen der Bäckerei ohnehin am besten entspricht. Der Ofen-Anbieter hat dann lediglich – freiwillig – etwas mehr Geld ausgegeben und der Bäcker-Angestellte etwas dazu verdient. Weder potenzielle Konkurrenten noch die Firma des Angestellten kommen zu Schaden. Ein liberaler Rechtsstaat darf hier auf keinen Fall eingreifen, da dieser lediglich die Aufgabe hat, die Freiheit der Bürger zu schützen – nicht aber darüber zu richten, ob die Handlungen der Menschen moralisch korrekt sind. Das Paradoxe dabei wäre ja: Würde der Staat als Moralwächter fungieren, könnten die Menschen gar nicht mehr moralisch handeln, da sie dann die freie Wahl dazu innerhalb dieser Zwangsordnung gar nicht mehr hätten. Zwangsmoral ist keine Moral, da Moral immer freiwillig ist.

Angenommen, der erworbene Ofen entspricht den Bedürfnissen der Bäckerei weniger als ein Alternativangebot auf dem Markt. Indem sich der Bäcker-Angestellte hat bestechen lassen, käme der Arbeitgeber in diesem Fall zu Schaden. Auf dem freien Arbeitsmarkt ist es dem Arbeitgeber in der Folge selbst überlassen, ob er den fehlbaren Arbeitnehmer entlassen möchte. Die Konsequenzen korrupter Handlungen sind am besten bereits im Arbeitsvertrag zu regeln. Auch dies ist ein Akt freiwilliger Übereinkunft: Beide Seiten haben den Arbeitsvertrag unterschrieben und akzeptieren die vereinbarten Konsequenzen bei Korruption. Korrupte Angestellte verlieren schnell das Vertrauen von potenziellen Arbeitgebern, was es für sie schwierig macht, später wieder eine Stelle zu finden. Der Anreiz, korrupt und gegen die Interessen des Arbeitgebers zu handeln, ist also relativ gering, auch wenn dies nicht komplett ausgeschlossen ist. Der Markt wird sich selbst regulieren. Es besteht auch hier kein Grund für den Staat, strafrechtlich einzuschreiten. Er hat lediglich die freiwillig abgeschlossenen Verträge durchzusetzen.

Bleibt noch die Frage, ob nun der Drittanbieter eines anderen – aus Sicht der Bäckerei vermeintlich besseren – Ofens geschädigt wurde und ob der Staat es sich zur Aufgabe machen soll, dessen Verkaufs-Interessen zu schützen. Es kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass Drittanbieter wegen Bestechungshandlungen weniger Produkte verkaufen können. Doch die Frage stellt sich, was denn eine Bestechungshandlung genau ist? Gelten Rabatte und Geschenke für Produkteinkäufer von Grossverteilern schon als Bestechung? Was ist mit gemeinsamen Nachtessen auf Einladung eines Verkäufers? Was mit nicht-monetären Überzeugungsversuchen wie ausserordentlicher Freundlichkeit und Zuvorkommenheit, durch welche man sich danach persönliche Vorteile verschaffen kann? Im Prinzip kann man so jede zwischenmenschliche Handlung als Bestechung und Korruption abtun.

Kein Ausbau des Überwachungsstaats!

Möchte der Staat konsequent private Korruption verfolgen, dann wäre er ein totalitärer Staat, der die Bürger auf Schritt und Tritt überwachen müsste. Er würde dadurch mehr Menschen schaden, weil dieser Kontrollapparat einerseits die Freiheit der Bürger zerstört und ausserdem auch nicht kostenlos zu haben wäre, sondern via Erhöhung von Steuern finanziert werden müsste. Er würde dadurch mehr Schaden anrichten, als er verhindern könnte. Deshalb muss jeder freiheitlich und vernünftig denkende Mensch zum Schluss kommen: Private Korruption kann – selbst wenn sie moralisch verwerflich sein mag – kein Straftatbestand sein und gehört nicht staatlich verfolgt – erst recht nicht von Amtes wegen.

Das Anliegen des Bundesrates, private Korruption neu auch von Amtes wegen zu verfolgen, geht nun in den Nationalrat. Bleibt zu hoffen, dass dieser sich nicht von der Medieninszenierung beirren lässt und diesen totalitären Gelüsten unserer Landesregierung eine klarere Absage erteilt als der Ständerat.

Olivier Kessler

ein Kommentar

  1. Kein Fussballfan · · Antworten

    Was, wenn Blatter gar nicht das Problem ist? Mich stört der Jubel der Vereinigten Linken im Parlament!

    Ich mag den Blatter nicht. Ich habe aber das Gefühl, dass er sehr viel für den Fußball getan hat.

    Warum erwähnt das niemand?

    Und wird da nicht im vorauseilenden Gehorsam wieder ein Stück Schweiz (mutwillig) in die Pfanne gehauen?

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